Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht - 1859
Er fügt
ſeiner Klageſchrift das Amortiſationserkenntniß nebſt einer Abſchrift
des Wedſets bei und trat Beweis über das Vollziehen des Accepts
durch den Verklagten durch Berufung auf Zeugen und Eideodela-
tion an.
ſeiner Klageſchrift das Amortiſationserkenntniß nebſt einer Abſchrift
des Wedſets bei und trat Beweis über das Vollziehen des Accepts
durch den Verklagten durch Berufung auf Zeugen und Eideodela-
tion an.